AGB - SR-DRUCK

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf über diese Internet-Seiten



A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge über die Internetseiten von SR-DRUCK

§ 1 Allgemeines

(1) Die Firma SR-DRUCK mit Sitz in 56470 Bad Marienberg, ist auf die Herstellung von Druckerzeugnissen (wie GESCHÄFTSDRUCKSACHEN, Formulare, Flyer, Poster u. ä. sowie PRIVATDRUCKSACHEN wie Hochzeitskarten, Geburtsanzeigen oder Trauerdrucksachen) spezialisiert.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die über das Internet-Portal www.sr-druck.com mit SR-DRUCK abgeschlossen werden. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Mit der Bestellung gibt der Kunde als Auftraggeber ein verbindliches Angebot i. S. d. § 145 BGB ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber per E-Mail eine Übersicht, über die von ihm abgegebene Bestellung - eine Bestellbestätigung. Nach Übermittlung der druckfähigen oder offenen Daten bzw. von Vorlagen für Nachsatz/Neulayout an info@sr-druck.com oder druckdaten@sr-druck.com kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und SR-DRUCK als Auftragnehmer zustande, sofern nach Sichtung der Daten dem Auftrag nicht durch den Auftragnehmer widersprochen wird (siehe auch Absatz 3). Mit der Prüfung der Daten und der daraufhin übermittelten Prüfbenachrichtigung erhält die Bestellbestätigung den Status einer Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) SR-DRUCK behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Ebenso können Aufträge abgelehnt werden, die auf gravierenden Fehlkalkulationen infolge technischer Probleme (fehlerhafte Kommunikation zwischen Client und Server) beruhen.

(4) Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die Firma SR-DRUCK zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Print-Drucksachen. Die Firma SR-DRUCK behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die Firma SR-DRUCK das Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Die Kosten werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.

§ 3 Kommunikation, Mitteilungen

(1) Der Auftraggeber hat von Beginn an eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.

(2) Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der Firma SR-DRUCK erreichen. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

(3) Mitteilungen an die Firma SR-DRUCK, die per E-Mail an die entsprechend Ziffer 1 angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die Firma SR-DRUCK nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist.

(4) Die Firma SR-DRUCK ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen im Sinne der Ziffer 1 hinzuweisen. Dem Auftraggeber bleibt aber der Nachweis gestattet, dass eine solche Mitteilung technisch möglich und zumutbar gewesen wäre.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Preise gelten zuzüglich, gesondert nach Gewicht, Lieferort und Versandart, berechneter Lieferkosten.

(3) Ist das Druckerzeugnis zum ermäßigten Steuersatz (von zurzeit 7%) abzurechnen, hat der Auftraggeber das Vorliegen der Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen. Nach dieser Frist kann dies mangels Vorlage der Druckdaten nicht mehr berücksichtigt werden. Wegen der einzelfallbezogenen aufwendigen Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen sowie der Kosten für die Archivierung wird dem Auftraggeber ein Aufwendungsersatz je Auftrag in Höhe von netto 55,- Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungsergebnis die Abrechnung zum ermäßigten Steuersatz ausschließt. Das Prüfungsergebnis kann - außer bei offensichtlichen Fehlern - nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 19% abgerechnet werden. Bei Aufträgen die nach entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden, wird eine korrigierte Abrechnung vorgenommen und der Differenzbetrag abzüglich der o.g. Aufwendungen dem Auftraggeber zurückerstattet.

(4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung während des laufenden Herstellungsprozesses werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Probeandrucke sind im Online-Handel unüblich, aber ihre Nennung hier ist unschädlich.

(5) Korrekturabzüge und Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

(6) Die Zustellung der Sendungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse wird die Sendung ein zweites oder ein drittes Mal angeboten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Sendung bei Nachbarn angeliefert wird.

§ 5 Zahlung

(1) Die Zahlung hat unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der SR-DRUCK zu erfolgen (Vorkasse) oder durch Abbuchungsauftrag (Lastschrift) bzw. Zahlung per Nachnahme. Akzeptiert werden ferner Zahlungen im Verlauf der Bestellung über den Internetdienst Paypal. Andere Zahlungsarten (Zahlung per Rechnung) gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.

(2) Die Firma SR-DRUCK sendet eine Rechnung per e-mail für die auf die Bestellung des Auftraggebers hin geleistete Lieferung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber.

(3) Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonnagemenge und besonderer Materialien.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(5) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Firma SR-DRUCK als Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

(6) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für Verbraucher gilt § 288 Abs. 1 BGB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(7) Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber SR-DRUCK von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.

(8) Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange fort, bis gegenüber SR-DRUCK schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.

§ 6 Druckdaten, Prüfungspflicht

(1) Die Firma SR-DRUCK führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Firma SR-DRUCK sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in der vom Auftraggeber gewünschten Art sind. Eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung durch die Auftragnehmerin findet nicht statt.

(3) SR-DRUCK  überprüft die Daten auf grundlegende Druckbarkeit im Rahmen eines "Basischecks". Dabei werden keine qualitativen Aspekte der Daten berücksichtigt. Insbesondere spielen Fragen der Auflösung der Daten und einzelner Elementen, des korrekten Farbraums und der korrekten Einbettung von Schriften keine Rolle.

(4) Die umfassende Überprüfung der Druckdaten auf Druckfähigkeit durch SR-DRUCK kann vom Auftraggeber im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice "Profi-Datencheck" beauftragt werden. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber sodann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die Firma SR-DRUCK im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen. Ferner bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen (insoweit gilt Punkt VI Ziffer 4). Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Dazu zählen z. B. Aufwendungen für unerlässliche Korrekturen zur Durchführung des Druckauftrages.

(5) Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als PDF-Formate verarbeitet. Sofern jedoch Fehler durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der Firma SR-DRUCK. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern die Auftragnehmerin Konvertierungen in Form von Satzleistung erbringen soll, werden diese zusätzlich berechnet.

(6) Werden Druckdaten für den Druck nach Euroskala nicht im CMYK-Modus übermittelt bzw. Daten für den Schmuckfarbendruck nicht entsprechend aufbereitet, so kann die Firma SR-DRUCK die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem erforderlichen Farbmodus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Für diese Konvertierung wird eine Aufwandsentschädigung zusätzlich berechnet.

§ 7 Lieferung

(1) Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang gem. § 446 S. 1 BGB.

(2) Die angegebenen Fertigungsfristen beginnen bei Eingang der druckfähigen Daten oder der schriftlichen bzw. online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung des aufpreispflichtigen Sonderservices "Profi-Datencheck" bis 11 Uhr noch ab dem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist; für alle übrigen Fälle ab dem auf den Eingang folgenden nächsten Arbeitstag. Die Angabe der Fertigungsfrist in Arbeitstagen umfasst Montag bis Freitag.

(3) Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von die Firma SR-DRUCK zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

(4) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zulieferers oder Spediteurs - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(5) Im kaufmännischen Verkehr steht der Auftragnehmerin an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

(6) Die Auftragnehmerin erfüllt die ihr im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei b2b-Kunden geht die Auftragnehmerin, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.

(7) Die Firma SR-DRUCK versendet Waren nach Deutschland. Ausgenommen sind Nord- und Ostfriesische Inseln, Helgoland und das Gebiet von Büsingen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Firma SR-DRUCK ab. Die Firma SR-DRUCK nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die Auftragnehmerin bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Firma SR-DRUCK auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

(2) Bei Be- oder Verarbeitung von der Auftragnehmerin gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die Firma SR-DRUCK als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist die Auftragnehmerin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt.

Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ 9 Beanstandung/Gewährleistungsregelung

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(3) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind (vgl. § 6). Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei der Firma SR-DRUCK gedruckt wurde.

(4) Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma SR-DRUCK zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Firma SR-DRUCK  dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.

(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(6) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

(7) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

(8) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma SR-DRUCK. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

(9) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %.

§ 10 Haftung und Entschädigung

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind mit Ausnahme der nachfolgend in Ziffer 2 aufgeführten Punkten ausgeschlossen.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:

• bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden

• bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin; insoweit haftet die Firma SR-DRUCK nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden

• im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers

• bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware

• bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die Firma SR-DRUCK, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe (vgl. Punkt VI Ziffer 3), verpflichtet sich der Auftraggeber, die Firma SR-DRUCK eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 € zu zahlen. Die Kosten für ggf. beauftragten Sonderservice "Profi-Datencheck" sowie für gewünschte Korrekturabzüge sind zusätzlich zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall die Firma SR-DRUCK Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

(4) Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist auch dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen gemäß § 9 kündigt. Bis zur Druckfreigabe gilt die unter Ziffer 3 genannte Entschädigungsregelung. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97% der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie "Datencheck" und/oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall die SR-DRUCK Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag/Kündigung

(1) Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich. Soweit der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung den Auftrag storniert oder kündigt, ist er verpflichtet, eine Entschädigungszahlung gemäß § 9 Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten. Die mit der Stornierung anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

(3) Ferner besteht für die Auftragnehmerin das Recht zu kündigen (§ 643 BGB) bei unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die Auftragnehmerin ferner das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen 4 Wochen keine Übermittlung druckreifer Daten erfolgt ist.

§ 12 Widerrufsrecht

SR-DRUCK verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.

§ 13 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (§ 9 und 10) verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung der unter § 10 Ziffer 2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Auftragnehmerin arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Klischees, Stanzformen etc., die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 15 Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Firma SR-DRUCK nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 16 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Firma SR-DRUCK von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der Firma SR-DRUCK.

(2) Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist und keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls der Geschäftssitz der Firma SR-DRUCK als Gerichtsstand.

§ 18 Datenschutz gemäß DSGVO

Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden bei der Auftragnehmerin in automatisierten Dateien gespeichert werden. Ferner ist die Auftragnehmerin berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Informationen zum Anbieter

SR-DRUCK
Inhaber: Jürgen Schmidt
Zinhainer Weg 10
56470 Bad Marienberg (Westerwald)

Telefon: 02661 939439
Telefax: 02661 7741

Web: www.sr-druck.com
E-Mail: mail@sr-druck.com

Steuernummer: 18/150/2157/7
USt.Id.: DE 148538757





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Geschwister-Scholl-Straße 1       
D-56470 Bad Marienberg
      
Telefon: (+49) 02661 939439
     
Unsere Kern-Geschäftszeiten sind:
Montag bis Freitag
von    8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr.


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